28. November 2024
KARL kommt!

Die erwartete Neuerung der Kommunalabwasserrichtlichtlinie (KARL) kommt. Sie wurde am 5. November 2024 vom Ministerrat final bestätigt.
Für unser Thema - die Spurenstoffelimination auf kommunalen Kläranlagen (in der Richtlinie "Viertbehandlung" genannt) - bedeutet das nun sicher:
- Verpflichtende Einführung der Spurenstoffelimination auf Kläranlagen > 150.000 EW gestaffelt bis 2045
- Einführung der Spurenstoffelimination auf Kläranlagen > 10.000 EW (nach Risikobewertung) gestaffelt bis 2045
- Die Überwachung soll anhand festgelegter Leitsubstanzen erfolgen und das Eliminationsziel liegt bei 80 %
- Die Finanzierung soll über eine erweiterte Herstellerverantwortung erfolgen bei der nach dem Verursacherprinzip die Hersteller von Arzneimitteln und kosmetischen Produkten für die Kosten der Spurenstoffelimination aufkommen.

Wir verfolgen gespannt die nach der Auslagefrist kommende Überführung in das nationale Recht in den kommenden Monaten/Jahren und sind überzeugt, dass wir in Baden-Württemberg mit 31 Anlagen zur Spurenstoffelimination in Betrieb und 29 weiteren in Planung und Bau bereits auf einem sehr guten Weg sind. Die aktuellen Karten des Kläranlagenausbaus in Banden-Württemberg sind auch hier zu finden: www.koms-bw.de

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